Häufige Fragen


Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde ?

In bis zu drei Gesprächen á 50 Minuten klärt die Psychotherapeutin ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm andere Unterstützungsangebote helfen können.

Wie viele Probesitzungen sind möglich?

Für gesetzlich Versicherte sind 2 (bis maximal 4) Probatorische Sitzungen vor Antragstellung verpflichtend. Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung die Kosten für bis zu 5 probatorische Sitzungen. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Wer zahlt die Behandlung?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die Kosten komplett übernommen. Für Sie fällt keinerlei Zuzahlung an.

Als privat Versicherte, gegebenenfalls mit Beihilfebeteiligung, stelle ich Ihnen die Stunden gemäß Gebührenordnung für Psychologen (GOP) in Rechnung. Diese Kosten lassen Sie sich dann von Ihrer Versicherung und evtl. Beihilfestelle erstatten. Dabei können je nach Versicherungstarif Zuzahlungen anfallen. Dies müssten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären.

Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse?

Nach Ablauf der Probesitzungen stellen Sie einen Antrag an die Krankenkasse.

Als gesetzlich Versicherte müssen Sie das Formular "Antrag des Versicherten auf Psychotherapie" ausfüllen, das Sie von mir erhalten.

Von Ihrem Hausarzt oder dem überweisenden Facharzt benötigen Sie einen „Konsiliarbericht“ auf einem speziellen Formular, das ich Ihnen ebenfalls mitgebe.  Dieses Formular geben Sie bitte an mich zurück.

Dann fülle ich noch das Formular “Antrag des Therapeuten auf Psychotherapie” aus und schicke alle drei Formulare zusammen zu Ihrer Krankenkasse.

Was passiert, wenn es Ihnen vor Ablauf der bewilligten Stunden wieder gut geht?

Die bewilligte Stundenzahl ist selbstverständlich nicht verpflichtend! Wenn es Ihnen vor dem Ablauf der genehmigten Stunden wieder gut geht, kann die Behandlung jederzeit beendet werden. Die Krankenkasse wünscht eine Benachrichtigung vom Therapeuten, dass die Therapie beendet ist.

Kann eine Therapie verlängert werden?

Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente. Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen (Verhaltenstherapie) umfasst in 2 Schritten 12 plus 12 Stunden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Stunden. Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausgereicht hat, so kann man die Behandlung in eine Langzeittherapie umwandeln. Dazu stellt man einen Umwandlungsantrag und beantragt die restlichen Stunden der Langzeittherapie. Danach ist es in besonders gelagerten Einzelfällen möglich, die Therapie in einem Fortführungsantrag um weitere 20 Stunden (auf insgesamt maximal 80 Stunden) zu verlängern.

Danach ist in der Regel das mögliche Kontingent der Krankenkasse ausgeschöpft.

Für die Beantragung der Langzeittherapie muss ein anonymisierter Bericht an einen externen Psychotherapie-Gutachter erstellt und von diesem bearbeitet werden .

Nach Ende der Therapie ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, einen neuen Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen neuen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, damit dies von der Krankenkasse genehmigt wird.

Bei der Beihilfe ist es möglich, eine Langzeittherapie von 40 Stunden einmalig um weitere 40 Sitzungen, also auf höchstens insgesamt 80 Sitzungen, zu verlängern.

Private Versicherungen haben unterschiedliche Regelungen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den Verlängerungsmöglichkeiten.

Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Sie sollten sich möglichst während der Probatorischen Sitzungen entscheiden, ob Sie eine andere Psychotherapeutin/einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. Die bereits bewilligten Stunden sind dann personenbezogen und nicht automatisch auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Eine neue Therapeutin muss in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme der verbleibenden Stunden stellen.

Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Sie sollten die von Ihnen abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren, um die genauen Konditionen zu erfragen.

Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen.

Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Psychotherapeutin muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine „Psychische Störung mit Krankheitswert“ festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge...). Die Diagnose wird von der Behandlerin während der Probesitzungen gestellt. In der Probatorik wird auch geklärt, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Die Krankenkassen – und auch die meisten privaten Versicherungen – übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen.  

Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungs- oder Lebensberatung werden nicht erstattet. Sie gelten als Beratung und nicht als Heilkunde.

Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Sollte es sich um eine Lebensberatung handeln, können Sie sich an die örtlichen Ehe-Familie-Lebens-Beratungsstellen wenden.

Meine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?

Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100% der Kosten.

Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

Da meine psychotherapeutische Praxis als reine Bestellpraxis arbeitet,  sollten Sie 2 Arbeitstage vor dem ausgemachten Termin absagen.

Wenn Sie nicht rechtzeitig absagen, fällt ein von Ihnen privat zu tragendes Ausfallhonorar an.

Die genauen Bedingungen besprechen wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 plus 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss die Therapie verlängert werden.

Was passiert nach Ablauf der genehmigten Sitzungen?

Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten innerhalb von zwei Jahren eine weitere Psychotherapie nur dann bewilligt, wenn eine entsprechende Indikation durch einen Gutachter bestätigt wird.

Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem.

Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartezeiten ?

Die Nachfrage nach Psychotherapie-Plätzen ist größer als das Angebot.

Dies hat zur Folge, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartezeiten ergeben.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mir kein Behandler einen freien Behandlungsplatz anbieten kann?

Wenn Sie keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) finden Sie Informationen zum Thema „Kostenerstattung der Psychotherapie“, also der Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.

Wer darf sich Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen?

Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nur nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie oder Medizin (bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik) eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Damit ist ausgeschlossen, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausgebildet sind.

Welche Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen anerkannt?

Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie als Kassenleistung anerkannt.

Wie findet man einen zugelassenen Psychotherapeuten?

Mit gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen können nur Psychotherapeuten, die von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind.

Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (www.kvno.de)  finden Sie die Adressen aller kassenzugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für den Bereich Nordrhein.

Was ist, wenn ich Medikamente brauche ?

Als Diplom-Psychologin bin ich nicht befugt, Medikamente zu verschreiben. Dies übernimmt Ihr behandelnder Hausarzt- oder Facharzt.

Was ist, wenn ich eine Krankschreibung benötige ?

Als Diplom-Psychologin bin ich nicht befugt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.

Wie ist es mit der Schweigepflicht ?

Als Psychologische Psychotherapeutin stehe ich unter der gleichen ärztlichen Schweigepflicht wie Ihre anderen behandelnden Ärzte/Ärztinnnen.

Welche Maßnahmen stellen die Qualität der Behandlung sicher?

Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht.

Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei.