Schritt für Schritt zur Psychotherapie
Wenn Sie beabsichtigen, psychotherapeutische Unterstützung durch mich in Anspruch zu nehmen, rufen Sie bitte während der telefonischen Sprechzeiten der Praxis an.
Im Regelfall erreichen Sie die Praxis telefonisch am Dienstag zwischen 11.30 Uhr und 14.50 Uhr.
Die aktuellen Sprechzeiten erfahren Sie unter der Telefonnummer: 02064-1620501.
Freie Plätze
Die Nachfrage nach Plätzen für eine psychotherapeutische Behandlung ist groß, so dass Sie mit möglicherweise längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Ich biete – nach telefonischer Terminabsprache - eine Sprechstunde zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung an. Diese dient lediglich der Überprüfung der Notwendigkeit für eine Psychotherapie.
Damit ist noch nicht verbunden, dass ich Ihnen auch einen Platz für eine Psychotherapie anbieten kann.
Wenn ich Ihnen in absehbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann, lade ich Sie zu einer ersten Probesitzung ein. Sie dauert – wie jede weiter Therapiesitzung – 50 Minuten.
Sie dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und die Indikation für Psychotherapie abzuklären.
Gesetzlich krankenversichert
Sie können zu diesem ersten Termin entweder mit einer Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes oder ohne Überweisung kommen.
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten einer bewilligten Behandlung.
Die psychotherapeutische Behandlung muss aber bei der Krankenkasse beantragt werden.
Probesitzungen
Dem gesetzlich versicherten Patienten stehen vor Antragsstellung Probesitzungen (sogenannte Probatorische Sitzungen) zu, um zu klären, ob ein tragfähiges Arbeitsbündnis zustande kommt.
Privat krankenversichert
Für die Kostenübernahme durch die Beihilfe muss spätestens nach der 5. Probatorischen Sitzung ein Antrag gestellt werden, über den ein Gutachter entscheidet. Hierzu müssen Sie von Ihrer Beihilfestelle die notwendigen Formulare anfordern.
Als Privat-Versicherter klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Absagen
WICHTIG: Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können/wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 2 Arbeitstage vorher!
Versäumen Sie dies, muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Therapiebeantragung
Grundsätzlich gilt: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Gesetzlich versichert
Wenn Sie sich also nach den Probatorischen Sitzungen entschieden haben, die Behandlung in meiner Praxis durchzuführen, dann müssen Sie als gesetzlich Versicherte das Formular "Antrag des Versicherten auf Psychotherapie" ausfüllen, das Sie von mir erhalten.
Bericht eines Arztes (Konsiliarbericht)
Von Ihrem Hausarzt oder dem überweisenden Facharzt benötige ich einen
Konsiliarbericht auf einem speziellen Formular, das ich Ihnen ebenfalls
mitgebe. Auf diesem Blatt informiert der Arzt über Ihren aktuellen somatischen Befund. Dieses Formular geben Sie bitte an mich
zurück.
Dann fülle ich noch das Formular “Antrag des Therapeuten auf Psychotherapie”
aus und schicke dies zusammen mit Ihrem Antragsformular und dem
Konsiliarbericht zu Ihrer Krankenkasse.
Kurzzeit- oder Langzeittherapie
Handelt es sich um einen Antrag auf Kurzzeittherapie (12 plus 12 Stunden), liegt in der Regel innerhalb weniger Tage die Genehmigung für die Therapie vor.
Ein Antrag auf Langzeittherapie oder auf Verlängerung der bereits laufenden Therapie dauert länger, da zusätzlich zum oben Genannten noch ein anonymisierter Bericht an einen externen Psychotherapie-Gutachter erstellt und von diesem bearbeitet werden muss.
Privat versichert
Sind Sie privat versichert, unterscheiden sich die Beantragungsmodalitäten je nach Versicherung. Die genaue Vorgehensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Beihilfe
Ist die Beihilfe beteiligt, muss der Antrag auf speziell von der
Beihilfestelle anzufordernden Formularen gestellt werden. Auch verlangt die
Beihilfe vor Beginn der Therapie einen ausführlichen Bericht des Therapeuten an einen externen
Gutachter. Auch hier ist ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich. Die private Versicherung folgt meist der Zusage der Beihilfe,
fordert jedoch z.T. ebenfalls noch eine Antragstellung auf eigenen
Formblättern.
Sobald die Bewilligung der Krankenkasse, Privatversicherung oder der Beihilfestelle vorliegt, kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.